# Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW

Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen, Vermieter |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung nach dem Windhundprinzip, Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestbewilligungsbetrag 5.500 Euro
- Betrieb der Ladeinfrastruktur für mindestens drei Jahre ab Fertigstellung
- Maximal 250 Ladepunkte je Förderrunde
- Ladepunkte werktags mindestens zwölf Stunden zugänglich
- Bis zu 50 Prozent der Ladepunkte dürfen für E-Taxis und Carsharing reserviert werden
- Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien

## Kombinierbarkeit

Nicht mit anderen Ladeinfrastrukturprogrammen für dieselben Ladepunkte kombinierbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW beantragen?

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Mindestbewilligungsbetrag 5.500 Euro

### Wie viel Geld gibt es bei Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW beantragen?

Laufende Antragstellung nach dem Windhundprinzip, Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit anderen Ladeinfrastrukturprogrammen für dieselben Ladepunkte kombinierbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-charge-bw-l-bank-im-auftrag-des-verkehrsministeriu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-charge-bw-l-bank-im-auftrag-des-verkehrsministeriu
