# KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern

Der Neubau von Wärmespeichern wird mit 250 Euro je Kubikmeter Wasseräquivalent des Speichervolumens bezuschlagt. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseräquivalent ist der Zuschlag auf höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten begrenzt, insgesamt auf 10 Millionen Euro je Projekt. Die Wärme muss überwiegend aus KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen stammen, die ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen können; unvermeidbare Abwärme und erneuerbare Wärme sind gleichgestellt, solange der KWK-Anteil zehn Prozent nicht unterschreitet.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Übertragungsnetzbetreiber |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 10.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Energie, Heizung |
| Frist | Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026, Antrag bis 1. Juli des Folgejahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Inbetriebnahme des Wärmespeichers bis zum 31. Dezember 2026, mit Übergangsregelungen bei vorliegenden Genehmigungen
- Mittlere Wärmeverluste unter 15 Watt je Quadratmeter Behälteroberfläche
- Fabrikneuer Speicher
- Nachweis einer Finanzierungslücke
- Zulassung durch das BAFA, vollständiger Antrag bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres
- Antragstellung ausschließlich elektronisch über das DKWKG-Antragsportal

## Kombinierbarkeit

Bundes-, Länder- und Gemeindezuschüsse werden von den ansatzfähigen Investitionskosten abgesetzt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern beantragen?

KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Inbetriebnahme des Wärmespeichers bis zum 31. Dezember 2026, mit Übergangsregelungen bei vorliegenden Genehmigungen

### Wie viel Geld gibt es bei KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern beantragen?

Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026, Antrag bis 1. Juli des Folgejahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern mit anderen Förderungen kombinieren?

Bundes-, Länder- und Gemeindezuschüsse werden von den ansatzfähigen Investitionskosten abgesetzt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Waerme_Kaeltespeicher/waerme_kaeltespeicher_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Waerme_Kaeltespeicher/waerme_kaeltespeicher_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kwkg-zuschlag-fuer-den-neubau-von-waerme-und-kaeltespeichern-bundesamt-fuer-wirtschaft-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kwkg-zuschlag-fuer-den-neubau-von-waerme-und-kaeltespeichern-bundesamt-fuer-wirtschaft-und
