# KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze

Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Energie, Heizung |
| Frist | Antrag spätestens bis 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres, danach automatische Ablehnung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt ist ausschließlich der Wärme- oder Kältenetzbetreiber, Abnehmer sind ausgeschlossen
- Antrag zeitnah nach Inbetriebnahme des Netzes, spätestens bis zum 1. Juli des Folgejahres
- Seit 23.12.2025 ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal gesetzlich vorgeschrieben
- Bearbeitungsgebühr von 0,2 Prozent des Zuschlags, mindestens 150 Euro und maximal 5.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der KWK-Zuschlagszahlung für die einspeisende Anlage

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze beantragen?

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt ist ausschließlich der Wärme- oder Kältenetzbetreiber, Abnehmer sind ausgeschlossen

### Wie viel Geld gibt es bei KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze beantragen?

Antrag spätestens bis 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres, danach automatische Ablehnung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der KWK-Zuschlagszahlung für die einspeisende Anlage Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Waerme_Kaeltenetze/waerme_kaeltenetze_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/DKWKG_Antragsportal/DKWKG_Antragsportal_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kwkg-foerderung-fuer-waerme-und-kaeltenetze-bafa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kwkg-foerderung-fuer-waerme-und-kaeltenetze-bafa
