# Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn in einem Betrieb vorübergehend Arbeit wegfällt, und soll Kündigungen vermeiden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Üblich ist eine Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 längstens bis zum 31. Dezember 2026 sind aufgrund einer Verordnung bis zu 24 Monate möglich, ab 1. Januar 2027 gelten wieder zwölf Monate. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an und beantragt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Agentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer, Vereine, Kommunen |
| Themen | Personal, Sozialleistung |
| Frist | Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Der Leistungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des abzurechnenden Monats gestellt werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses, vorübergehend und unvermeidbar
- Bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten im betroffenen Betrieb je Kalendermonat ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent
- Betriebliche und persönliche Voraussetzungen nach den Paragrafen 97 und 98 SGB III
- Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit
- Betriebsinterne Regelungen und Ankündigungsfristen einhalten, gegebenenfalls Vereinbarung mit dem Betriebsrat

## Kombinierbarkeit

Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug bleiben sozialversichert, der Arbeitgeber trägt die Beiträge auf Basis von 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Nebeneinkommen aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigung wird angerechnet. Wird die Kurzarbeit drei Monate oder länger unterbrochen, ist eine neue Anzeige nötig. Weiterqualifizierung während der Kurzarbeit kann zusätzlich gefördert werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kurzarbeitergeld beantragen?

Kurzarbeitergeld richtet sich an Unternehmen, Arbeitnehmer, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses, vorübergehend und unvermeidbar

### Wie viel Geld gibt es bei Kurzarbeitergeld?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kurzarbeitergeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kurzarbeitergeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?

Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Der Leistungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des abzurechnenden Monats gestellt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kurzarbeitergeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug bleiben sozialversichert, der Arbeitgeber trägt die Beiträge auf Basis von 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Nebeneinkommen aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigung wird angerechnet. Wird die Kurzarbeit drei Monate oder länger unterbrochen, ist eine neue Anzeige nötig. Weiterqualifizierung während der Kurzarbeit kann zusätzlich gefördert werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kurzarbeitergeld?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kurzarbeitergeld-agentur-fuer-arbeit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kurzarbeitergeld-agentur-fuer-arbeit
