# KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds

Arbeitsstipendium für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler: 18.000 Euro für sechs Monate, ausgezahlt in monatlichen Raten. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland, keine Anstellung im Förderzeitraum (Minijobs bleiben unberücksichtigt) und keine Immatrikulation als Studierende. Wer in den vergangenen 15 Jahren bereits ein Kunstfonds-Stipendium erhalten hat, ist ausgeschlossen. Bewerbung ausschließlich digital, Abschlussbericht binnen zwei Monaten nach Förderende.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 18.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Kultur |
| Frist | 15. Januar 2026, Förderbeginn voraussichtlich 1. Mai 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Freischaffende professionelle bildende Künstlerin oder Künstler
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Keine Anstellung und keine Immatrikulation im Förderzeitraum
- Kein Kunstfonds-Stipendium in den letzten 15 Jahren

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds beantragen?

KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds richtet sich an Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Freischaffende professionelle bildende Künstlerin oder Künstler

### Wie viel Geld gibt es bei KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds?

Der Höchstbetrag beträgt 18.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds beantragen?

15. Januar 2026, Förderbeginn voraussichtlich 1. Mai 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-stipendium/bewerbung-und-vergabe
- Antragstellung: https://bewerbung.kunstfonds.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kunstfonds-stipendium-der-stiftung-kunstfonds-stiftung-kunstfonds-gefoerdert-von-der-beauf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kunstfonds-stipendium-der-stiftung-kunstfonds-stiftung-kunstfonds-gefoerdert-von-der-beauf
