# KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz

Förderprogramm des Kulturstaatsministers seit 2022 für investive Kulturmaßnahmen an Kulturdenkmälern von gesamtstaatlicher Relevanz. Der Bundesanteil liegt zwischen 500.000 Euro und 20 Millionen Euro und beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die übrigen Mittel müssen von Land, Kommune, Träger oder Dritten aufgebracht werden. Die Antragsfristen werden jährlich neu bekanntgegeben; die Frist des Jahrgangs 2024 endete im Juni. Das Programm richtet sich an Vorhaben mit erheblicher Größenordnung und überregionaler Bedeutung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 20.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 500.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | jährliche Antragsfrist, wird vom BKM bekanntgegeben |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kulturdenkmal von gesamtstaatlicher Relevanz
- Investives Vorhaben mit Bundesanteil ab 500.000 Euro
- Gesicherte Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent
- Antragstellung innerhalb der jährlich bekanntgegebenen Frist

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz beantragen?

KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Kulturdenkmal von gesamtstaatlicher Relevanz

### Wie viel Geld gibt es bei KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 20.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz beantragen?

jährliche Antragsfrist, wird vom BKM bekanntgegeben Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für KulturInvest - Investitionen in Kulturdenkmäler von gesamtstaatlicher Relevanz?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/bundesfoerderprogramme/index.html
- Antragstellung: https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kulturinvest-investitionen-in-kulturdenkmaeler-von-gesamtstaatlicher-relevanz-beauftragter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kulturinvest-investitionen-in-kulturdenkmaeler-von-gesamtstaatlicher-relevanz-beauftragter
