# Kulturförderung Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert Kultur von Bibliotheken über Museen und Ausstellungen bis zu Theatern, Konzerten und Großveranstaltungen. Zuständig sind das Bildungs- und Wissenschaftsministerium sowie die Staatskanzlei. Eigene Förderlinien bestehen unter anderem für Archaeologie und Denkmalschutz, Archive und Bibliotheken, Gedenkstätten sowie für nationale Minderheiten und die niederdeutsche Sprache. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Allgemeine Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | Fristen je nach Förderlinie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kulturvorhaben mit Bezug zu Schleswig-Holstein
- Antrag bei der zuständigen Stelle des Landes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kulturförderung Schleswig-Holstein beantragen?

Kulturförderung Schleswig-Holstein richtet sich an Vereine, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kulturvorhaben mit Bezug zu Schleswig-Holstein

### Wo gilt Kulturförderung Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kulturförderung Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kulturförderung Schleswig-Holstein beantragen?

Fristen je nach Förderlinie Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kulturförderung Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kultur/kultur_node.html
- Antragstellung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kultur/kultur_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kulturfoerderung-schleswig-holstein-ministerium-fuer-allgemeine-bildung-wissenschaft-forsc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kulturfoerderung-schleswig-holstein-ministerium-fuer-allgemeine-bildung-wissenschaft-forsc
