# Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt

Projekt- und institutionelle Förderung für private und öffentliche Träger sowie Einzelpersonen in den Bereichen Bildende Kunst und Künstlerförderung, Musik und Musikschulen, Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken, Literatur, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur, Heimatpflege, internationaler Kulturaustausch und Digitalisierung. Die Förderdetails sind je Programmbereich in eigenen Richtlinien geregelt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Kultur |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen, Selbstständige, Unternehmen |
| Themen | Kultur, Bildung, Digitalisierung |
| Frist | Bereichsabhängige Antragsfristen nach den jeweiligen Kulturförderrichtlinien |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kultureller Träger, Verein, Kommune oder Einzelkünstler mit Bezug zu Sachsen-Anhalt
- Zuordnung des Vorhabens zu einem der Förderbereiche
- Angemessener Eigenanteil
- Antragstellung beim Landesverwaltungsamt vor Vorhabenbeginn

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Bundeskulturfonds und EU-Kulturförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an Vereine, Kommunen, Selbstständige und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kultureller Träger, Verein, Kommune oder Einzelkünstler mit Bezug zu Sachsen-Anhalt

### Wo gilt Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Bereichsabhängige Antragsfristen nach den jeweiligen Kulturförderrichtlinien Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Bundeskulturfonds und EU-Kulturförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-denkmalschutz/kultur/kulturfoerderung-aktuell
- Antragstellung: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-denkmalschutz/kultur/formulare-fuer-die-foerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kulturfoerderung-des-landes-sachsen-anhalt-landesverwaltungsamt-sachsen-anhalt-referat-kul
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kulturfoerderung-des-landes-sachsen-anhalt-landesverwaltungsamt-sachsen-anhalt-referat-kul
