# Künstlerstipendien des Landes M-V

Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V / LFI M-V |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Mindestbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Kultur, Bildung |
| Frist | Bewerbungsschluss für 2026 war der 15. Januar 2026, Poststempel maßgeblich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Künstlerische Tätigkeit mit aktivem Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern
- Nachweis bisheriger künstlerischer Leistungen
- Formales Bewerbungsverfahren mit Fachjury
- Jährliche Ausschreibung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Künstlerstipendien des Landes M-V beantragen?

Künstlerstipendien des Landes M-V richtet sich an Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Künstlerische Tätigkeit mit aktivem Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern

### Wie viel Geld gibt es bei Künstlerstipendien des Landes M-V?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Künstlerstipendien des Landes M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Künstlerstipendien des Landes M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Künstlerstipendien des Landes M-V beantragen?

Bewerbungsschluss für 2026 war der 15. Januar 2026, Poststempel maßgeblich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Künstlerstipendien des Landes M-V?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/kuenstlerstipendien/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/kuenstlerstipendien/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kuenstlerstipendien-des-landes-m-v-ministerium-fuer-wissenschaft-kultur-bundes-und-europaa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kuenstlerstipendien-des-landes-m-v-ministerium-fuer-wissenschaft-kultur-bundes-und-europaa
