# Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Kein Zuschuss, sondern die zentrale Sozialregelung für Kunstschaffende: Wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, zahlt in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil, die andere Haelfte tragen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat. In den ersten drei Berufsjahren gilt eine Berufsanfaengerregelung, dann darf das Einkommen darunter liegen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Künstlersozialkasse (KSK) bei der Unfallversicherung Bund und Bahn |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Kultur, Soziales, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit als Erwerbstätigkeit
- Mindestarbeitseinkommen 3.900 Euro pro Jahr bzw. 325 Euro pro Monat
- Berufsanfaenger: Ausnahme in den ersten drei Jahren der Tätigkeit
- Nicht mehr als ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer im eigenen Betrieb (Ausnahmen für Auszubildende und geringfuegig Beschäftigte)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) beantragen?

Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) richtet sich an Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit als Erwerbstätigkeit

### Wo gilt Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen
- Antragstellung: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kuenstlersozialversicherung-nach-dem-kuenstlersozialversicherungsgesetz-ksvg-kuenstlersozi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kuenstlersozialversicherung-nach-dem-kuenstlersozialversicherungsgesetz-ksvg-kuenstlersozi
