# Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen

Förderbereich für die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung europäischer belletristischer Werke über Landesgrenzen hinweg. Gefördert werden Werke aller Genres als Druckerzeugnis, E-Book oder Hoerbuch. Sachbuecher und wissenschaftliche Schriften sind ausgeschlossen. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fuenf Werke zur Übersetzung einreichen. Die Autorinnen und Autoren müssen Staatsbürger oder Einwohner eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbe eines solchen Landes zählen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine |
| Themen | Kultur |
| Frist | jährliche Frist, siehe Ausschreibung der EACEA |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellende Organisation mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land
- Mindestens fuenf einzureichende belletristische Werke
- Autorinnen und Autoren aus einem teilnahmeberechtigten Land oder dessen literarischem Erbe
- Keine Sachbuecher oder wissenschaftlichen Schriften

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen beantragen?

Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen richtet sich an Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragstellende Organisation mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land

### Wo gilt Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen beantragen?

jährliche Frist, siehe Ausschreibung der EACEA Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/literaturuebersetzungen
- Antragstellung: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/literaturuebersetzungen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kreatives-europa-kultur-literaturuebersetzungen-europaeische-kommission-eacea-beratung-dur
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kreatives-europa-kultur-literaturuebersetzungen-europaeische-kommission-eacea-beratung-dur
