# Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte

Kernförderlinie des EU-Kulturprogramms für grenzueberschreitende Konsortien aus Kultureinrichtungen. Kleine Kooperationsprojekte werden mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 200.000 Euro bezuschusst, mittlere mit 70 Prozent und höchstens 1 Mio. Euro, große mit 60 Prozent und höchstens 2 Mio. Euro. Antragstellende müssen juristische Personen sein und seit mindestens zwei Jahren Rechtsstatus haben. Für 2021 bis 2027 stehen im Teilprogramm KULTUR insgesamt 804 Mio. Euro bereit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 2.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Kultur |
| Frist | Kleine und Mittlere Kooperationsprojekte 05.05.2026, 17 Uhr MEZ; Große Projekte alle zwei Jahre (2025, 2027) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Konsortium aus einem lead partner und weiteren Partnerorganisationen
- Alle Beteiligten sind juristische Personen mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land
- Antragstellende Organisation seit mindestens zwei Jahren rechtlich existent
- Eigenanteil von 20, 30 oder 40 Prozent je nach Projektgröße
- Rein audiovisuelle Projekte sind ausgeschlossen (dafuer MEDIA)

## Kombinierbarkeit

nationale und Landesförderung als Eigenanteil

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte beantragen?

Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte richtet sich an Vereine, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Konsortium aus einem lead partner und weiteren Partnerorganisationen

### Wie viel Geld gibt es bei Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 2.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte beantragen?

Kleine und Mittlere Kooperationsprojekte 05.05.2026, 17 Uhr MEZ; Große Projekte alle zwei Jahre (2025, 2027) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte mit anderen Förderungen kombinieren?

nationale und Landesförderung als Eigenanteil Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/europaeische-kooperationsprojekte
- Antragstellung: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/europaeische-kooperationsprojekte
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kreatives-europa-kultur-europaeische-kooperationsprojekte-europaeische-kommission-eacea-be
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kreatives-europa-kultur-europaeische-kooperationsprojekte-europaeische-kommission-eacea-be
