# Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen, Selbstständige, Kommunen |
| Themen | Kultur, Bildung, Sonstiges |
| Frist | Jährlich wechselnde Calls je Förderlinie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Meist transnationale Kooperationsprojekte mit Partnern aus mehreren teilnehmenden Ländern
- Antragstellung über das Funding and Tenders Portal der EU
- Eigenanteil an den Projektkosten erforderlich
- Kostenlose Beratung über den zuständigen Creative Europe Desk

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zu Kulturförderung von Bund, Ländern und Kommunen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR beantragen?

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR richtet sich an Vereine, Unternehmen, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Meist transnationale Kooperationsprojekte mit Partnern aus mehreren teilnehmenden Ländern

### Wo gilt Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR beantragen?

Jährlich wechselnde Calls je Förderlinie Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zu Kulturförderung von Bund, Ländern und Kommunen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.creative-europe-desk.de/
- Antragstellung: https://www.creative-europe-desk.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kreatives-europa-creative-europe-kultur-media-und-cross-sector-europaeische-kommission-deu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kreatives-europa-creative-europe-kultur-media-und-cross-sector-europaeische-kommission-deu
