# Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro je Teilnehmer und Maßnahme, für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in saarländischen KMU. Gefördert werden allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern und E-Learning. Die Fördersumme je Unternehmen und Jahr ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes, Servicestelle FITT gGmbH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 2.000 Euro |
| Mindestbetrag | 100 Euro |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer |
| Themen | Bildung, Personal |
| Frist | Laufend, Antrag mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Betriebsstätte im Saarland
- Erfüllung der KMU-Kriterien der Europäischen Union
- Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit fachlichem Bezug zur Tätigkeit
- Einmalige Registrierung des Unternehmens vor Antragstellung
- Antrag mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn
- Anträge mit Förderbetrag unter 100 Euro werden nicht berücksichtigt
- Vorlage von Rechnung, Zahlungsbeleg und Teilnahmezertifikat innerhalb von drei Monaten

## Kombinierbarkeit

Jahreshöchstgrenzen je Unternehmen: 20.000 Euro unter 10 Beschäftigte, 100.000 Euro bei 10 bis 49, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) beantragen?

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) richtet sich an Unternehmen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Betriebsstätte im Saarland

### Wie viel Geld gibt es bei Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) beantragen?

Laufend, Antrag mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) mit anderen Förderungen kombinieren?

Jahreshöchstgrenzen je Unternehmen: 20.000 Euro unter 10 Beschäftigte, 100.000 Euro bei 10 bis 49, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://weiterbildungsportal.saarland/unternehmen/foerderung/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw/
- Antragstellung: https://fitt.de/kdw
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw-ministerium-fuer-arbeit-soziales-frauen-und-gesundheit-d
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw-ministerium-fuer-arbeit-soziales-frauen-und-gesundheit-d
