# Kommunen - Zuschuss (464)

BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 4.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung |
| Frist | Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
- Nichtwohngebäude: Effizienzgebäude 70 oder besser, Wohngebäude: Effizienzhaus 85 oder besser
- Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt
- Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste
- Antragstellung mit Expertenbestätigung vor Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen
- Nachweise nach Fertigstellung für die Auszahlung

## Kombinierbarkeit

Alternative zum Kommunen-Kredit 264, keine Doppelförderung derselben Kosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kommunen - Zuschuss (464) beantragen?

Kommunen - Zuschuss (464) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände

### Wie viel Geld gibt es bei Kommunen - Zuschuss (464)?

Der Höchstbetrag beträgt 4.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kommunen - Zuschuss (464)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kommunen - Zuschuss (464) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kommunen - Zuschuss (464) beantragen?

Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kommunen - Zuschuss (464) mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative zum Kommunen-Kredit 264, keine Doppelförderung derselben Kosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kommunen - Zuschuss (464)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Kommunen-%E2%80%93-Zuschuss-(464)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Kommunen-%E2%80%93-Zuschuss-(464)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kommunen-zuschuss-464-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kommunen-zuschuss-464-kfw
