# Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen

Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Soziales, Zuwanderung und Integration |
| Frist | laufend nach Maßgabe der Landesförderung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
- Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Sinne des Paragrafen 9 TIntG
- Bewilligung durch das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg

## Kombinierbarkeit

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen beantragen?

Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen

### Wo gilt Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen beantragen?

laufend nach Maßgabe der Landesförderung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen mit anderen Förderungen kombinieren?

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.mkjfgfi.nrw/kommunales-integrationsmanagement-nrw-0
- Antragstellung: https://www.mkjfgfi.nrw/kommunales-integrationsmanagement-nrw-0
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kommunales-integrationsmanagement-kim-nordrhein-westfalen-ministerium-fuer-kinder-jugend-f
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kommunales-integrationsmanagement-kim-nordrhein-westfalen-ministerium-fuer-kinder-jugend-f
