# Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein

Zinsfreie Bereitstellung von Mitteln für die Vorbereitung kommunaler Wärme- und Effizienzprojekte, rückzahlbar erst bei Projektrealisierung. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 25.000 und 300.000 Euro. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände und Kommunalunternehmen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein / IB.SH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 0 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Mindestbetrag | 25.000 Euro |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen |
| Themen | Energie, Heizung, Natur und Umwelt |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommunale Institution in Schleswig-Holstein oder privates Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit über 50 Prozent öffentlicher Finanzierung
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Förderfähige Gesamtausgaben von mindestens 25.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Ergänzt die Beratung der EKI und der IB.SH Energieagentur

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein beantragen?

Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kommunale Institution in Schleswig-Holstein oder privates Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit über 50 Prozent öffentlicher Finanzierung

### Wie viel Geld gibt es bei Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 0 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt die Beratung der EKI und der IB.SH Energieagentur Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/kommunaler-waermefonds/
- Antragstellung: https://www.ib-sh.de/produkt/kommunaler-waermefonds/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kommunaler-waermefonds-schleswig-holstein-land-schleswig-holstein-ib-sh
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kommunaler-waermefonds-schleswig-holstein-land-schleswig-holstein-ib-sh
