# Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Wer den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, bekommt für den nicht genutzten Anteil anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld sinkt genau um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft wurde. So laesst sich professionelle Pflege mit der Pflege durch Angehoerige mischen. An die gewählte Aufteilung ist man sechs Monate gebunden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
- Teilweise Inanspruchnahme der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI
- Bindung an die gewählte Aufteilung für sechs Monate

## Kombinierbarkeit

Grundlage sind Pflegegeld und Pflegesachleistung; zusätzlich möglich sind Tages- und Nachtpflege und der Entlastungsbetrag

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung beantragen?

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5

### Wo gilt Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung mit anderen Förderungen kombinieren?

Grundlage sind Pflegegeld und Pflegesachleistung; zusätzlich möglich sind Tages- und Nachtpflege und der Entlastungsbetrag Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html
- Antragstellung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kombinationsleistung-aus-pflegegeld-und-pflegesachleistung-pflegekassen-bei-den-gesetzlich
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kombinationsleistung-aus-pflegegeld-und-pflegesachleistung-pflegekassen-bei-den-gesetzlich
