# Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG

Vom Einkommen steuerpflichtiger Körperschaften ist ein Freibetrag von 5.000 Euro abzuziehen, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens. Für Vereine bedeutet das: Auch wenn die Besteuerungsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird, bleibt ein Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bis 5.000 Euro körperschaftsteuerfrei. Der Freibetrag gilt nicht für bestimmte Ausnahmen, etwa für Vereine im Sinne des Paragraf 25 KStG oder für bestimmte Investmentfonds.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Ehrenamt, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse
- Kein Ausschlussfall nach Paragraf 24 Satz 2 KStG
- Abzug höchstens bis zur Höhe des Einkommens

## Kombinierbarkeit

Besteuerungsgrenze nach Paragraf 64 Absatz 3 AO

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG beantragen?

Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

### Wie viel Geld gibt es bei Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG mit anderen Förderungen kombinieren?

Besteuerungsgrenze nach Paragraf 64 Absatz 3 AO Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__24.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__24.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/koerperschaftsteuer-freibetrag-nach-paragraf-24-kstg-bundesministerium-der-finanzen-finanz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/koerperschaftsteuer-freibetrag-nach-paragraf-24-kstg-bundesministerium-der-finanzen-finanz
