# Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Ko-Finanzierung zu Klimaschutzprojekten, die bereits eine Förderzusage aus einem Bundesförderprogramm haben. Aufgrund des Eckwertbeschlusses 2026/2027 des Senats vom 17.06.2025 werden bis auf weiteres keine neuen Förderanträge angenommen. Laufende Verfahren werden weiter bearbeitet.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bremen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Energie, Sanierung, Sonstiges |
| Frist | Bis auf weiteres keine Antragsannahme, Stand Haushaltsaufstellung 2026/2027 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Förderzusage aus einem Bundesförderprogramm als Voraussetzung
- Projekt im Land Bremen
- Derzeit keine Annahme neuer Anträge

## Kombinierbarkeit

Ausdrücklich als Aufstockung zu Bundesförderprogrammen konzipiert

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) beantragen?

Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Förderzusage aus einem Bundesförderprogramm als Voraussetzung

### Wo gilt Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)?

Das Programm gilt in Bremen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) beantragen?

Bis auf weiteres keine Antragsannahme, Stand Haushaltsaufstellung 2026/2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) mit anderen Förderungen kombinieren?

Ausdrücklich als Aufstockung zu Bundesförderprogrammen konzipiert Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://umwelt.bremen.de/klima/uebersicht-foerderprogramme/ko-finanzierung-fuer-klimaschutzmassnahmen-2144558
- Antragstellung: https://umwelt.bremen.de/klima/uebersicht-foerderprogramme/ko-finanzierung-fuer-klimaschutzmassnahmen-2144558
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ko-finanzierung-fuer-klimaschutzmassnahmen-im-land-bremen-ko-finanzierungsfonds-senatorin
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Bremen: https://antragio.com/bundesland/bremen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ko-finanzierung-fuer-klimaschutzmassnahmen-im-land-bremen-ko-finanzierungsfonds-senatorin
