# Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen

Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude in Baden-Württemberg. Für Verwaltungsgebäude gibt es 25 Prozent der laut BEG-EM-Zuwendungsbescheid förderfähigen Ausgaben. Für Schulgebäude gibt es fünf Prozent der förderfähigen Baukosten bis 500.000 Euro beim Effizienzstandard 70 und 15 Prozent bis 1,5 Millionen Euro beim Standard 55.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.500.000 Euro |
| Mindestbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung |
| Frist | Antragstellung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des BAFA- beziehungsweise Landesbescheids, laufende Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs (Windhundprinzip); ein Enddatum des Programms nennt die L-Bank-Seite nicht |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise sowie Schulträger in Baden-Württemberg
- Bereits vorliegender Bundes- oder Landeszuwendungsbescheid (BEG EM beziehungsweise Schulbauförderung)
- Vorhabensbeginn innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung
- Durchführungsdauer maximal 36 Monate, bei Schulen vier Kalenderjahre
- Mitwirkung an der Programmevaluation
- Mindestzuwendung 5.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Aufstockung der BEG-EM-Bundesförderung, Gesamtförderung darf 90 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen beantragen?

Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise sowie Schulträger in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.500.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen beantragen?

Antragstellung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des BAFA- beziehungsweise Landesbescheids, laufende Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs (Windhundprinzip); ein Enddatum des Programms nennt die L-Bank-Seite nicht Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen mit anderen Förderungen kombinieren?

Aufstockung der BEG-EM-Bundesförderung, Gesamtförderung darf 90 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-2025.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-2025.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/klimaschutz-plus-2025-teil-i-investive-gebaeudesanierung-fuer-kommunen-l-bank-im-auftrag-d
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/klimaschutz-plus-2025-teil-i-investive-gebaeudesanierung-fuer-kommunen-l-bank-im-auftrag-d
