# Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein

Das Landesprogramm bezuschusste Klimaschutzmaßnahmen privater Haushalte in Schleswig-Holstein, darunter auch Photovoltaik und Stromspeicher. Die Antragstellung wurde am 16. November 2023 gestoppt. Die Landesregierung hat entschieden, das Programm wegen der Haushaltslage nicht fortzuführen. Bereits vor dem Stopp eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und beschieden, die Bearbeitungszeiten sind wegen des Antragsvolumens verlaengert. Ein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke besteht in Schleswig-Holstein nicht.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein im Auftrag des Landes |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Photovoltaik, Energie, Sanierung |
| Frist | Antragstopp seit 16.11.2023, Programm wird nicht fortgeführt |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antrag musste vor dem Förderstopp am 16. November 2023 eingegangen sein
- Wohnsitz in Schleswig-Holstein
- Bearbeitung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein beantragen?

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Antrag musste vor dem Förderstopp am 16. November 2023 eingegangen sein

### Wo gilt Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein beantragen?

Antragstopp seit 16.11.2023, Programm wird nicht fortgeführt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
- Antragstellung: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/klimaschutz-fuer-buergerinnen-und-buerger-schleswig-holstein-investitionsbank-schleswig-ho
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/klimaschutz-fuer-buergerinnen-und-buerger-schleswig-holstein-investitionsbank-schleswig-ho
