# Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)

Zinsverbilligter Kredit für Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Effizienzgebäude 55 bis 1.000 Euro je Quadratmeter und maximal 5 Millionen Euro, Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis 1.500 Euro je Quadratmeter und maximal 7,5 Millionen Euro, mit QNG-Siegel bis 2.000 Euro je Quadratmeter und maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 10.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine, Privatpersonen |
| Themen | Neubau, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Effizienzgebäude-Stufe 55 oder 40 wird erreicht
- Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung
- Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz, bei QNG zusätzlich Nachhaltigkeitsberatung
- Gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner mit gewerblicher Bestätigung zum Antrag vor Baubeginn

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren Fördermitteln von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Beihilfegrenzen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (20):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299) beantragen?

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Effizienzgebäude-Stufe 55 oder 40 wird erreicht

### Wie viel Geld gibt es bei Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)?

Der Höchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299) beantragen?

Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren Fördermitteln von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Beihilfegrenzen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 20 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/klimafreundlicher-neubau-nichtwohngebaeude-299-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/klimafreundlicher-neubau-nichtwohngebaeude-299-kfw
