# Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)

Zuschuss für Klimafolgenanpassung und Risikoprävention auf lokaler und regionaler Ebene: investive Vorhaben wie Hitzeschutz und Schwammstadt-Elemente sowie nicht-investive Vorhaben zu Kompetenzaufbau und Katastrophenresilienz. Bis zu 80 Prozent für nicht wirtschaftlich Tätige, bis 90 Prozent für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, bis 100 Prozent für KMU. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gebietskörperschaften.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | Einreichungsrunden nach Aufruf, dritte Runde endete am 28.04.2025. Geltungsdauer bis 30.06.2027. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kommune, Gemeindeverband, Hochschule, Forschungseinrichtung, KMU, Verein, Verband, Genossenschaft oder Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Antrag vor Vorhabenbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung
- Bei Einsatz von EFRE- oder JTF-Mitteln liegt die Bagatellgrenze bei 200.000 Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL) beantragen?

Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL) richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Kommune, Gemeindeverband, Hochschule, Forschungseinrichtung, KMU, Verein, Verband, Genossenschaft oder Träger der freien Wohlfahrtspflege

### Wie viel Geld gibt es bei Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL) beantragen?

Einreichungsrunden nach Aufruf, dritte Runde endete am 28.04.2025. Geltungsdauer bis 30.06.2027. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60206/klimafolgenanpassung-zur-risikoabschaetzung-und-praevention-von-klimawandelbedingten-naturgefahren-und-extremwetterereignissen-klimaanpassungsrichtlinie--ka-rl.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60206/klimafolgenanpassung-zur-risikoabschaetzung-und-praevention-von-klimawandelbedingten-naturgefahren-und-extremwetterereignissen-klimaanpassungsrichtlinie--ka-rl.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/klimaanpassungsrichtlinie-nordrhein-westfalen-ka-rl-land-nordrhein-westfalen-bewilligung-d
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/klimaanpassungsrichtlinie-nordrhein-westfalen-ka-rl-land-nordrhein-westfalen-bewilligung-d
