# Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung für den Ersatzneubau oder die Nachruestung von Kleinklaeranlagen. Für den Neubau gibt es 3.000 Euro bis 4 Einwohner plus 300 Euro je weiterem Einwohner, für die Nachruestung 1.500 Euro plus 150 Euro je weiterem Einwohner. Bei Gruppenanlagen kommen 300 Euro je Meter Abwasserleitung im öffentlichen Raum hinzu.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.500 Euro |
| Gültig | Thüringen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Kommunen |
| Themen | Sanierung, Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | Laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- private Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte von Wohngrundstücken
- Grundstück wird laut Abwasserbeseitigungskonzept nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen
- wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Anlage
- Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb
- die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein

## Kombinierbarkeit

Für kommunale Anlagen zusätzlich 10 Prozent Aufschlag, private Anträge laufen über die kommunale Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen beantragen?

Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen richtet sich an Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: private Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte von Wohngrundstücken

### Wie viel Geld gibt es bei Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen?

Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen beantragen?

Laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen mit anderen Förderungen kombinieren?

Für kommunale Anlagen zusätzlich 10 Prozent Aufschlag, private Anträge laufen über die kommunale Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/kleinklaeranlagen-kka-im-freistaat-thueringen-foerderung
- Antragstellung: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/kleinklaeranlagen-kka-im-freistaat-thueringen-foerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kleinklaeranlagen-kka-im-freistaat-thueringen-thueringer-aufbaubank-tab
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Thüringen: https://antragio.com/bundesland/thueringen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kleinklaeranlagen-kka-im-freistaat-thueringen-thueringer-aufbaubank-tab
