# Kleinere Städte und Gemeinden

Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder, betreut durch BMWSB |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Wohnen und Miete, Soziales |
| Frist | keine, Programm seit 2020 ohne Neuaufnahmen |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller war die Kommune
- Interkommunale Zusammenarbeit oder Kooperationsraum
- Integriertes Entwicklungskonzept

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kleinere Städte und Gemeinden beantragen?

Kleinere Städte und Gemeinden richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller war die Kommune

### Wo gilt Kleinere Städte und Gemeinden?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kleinere Städte und Gemeinden vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kleinere Städte und Gemeinden beantragen?

keine, Programm seit 2020 ohne Neuaufnahmen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kleinere Städte und Gemeinden?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Kleinere Städte und Gemeinden noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/WeitereProgramme/KleinereStaedteGemeinden/kleinerestaedtegemeinden_node.html
- Antragstellung: https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/WeitereProgramme/KleinereStaedteGemeinden/kleinerestaedtegemeinden_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kleinere-staedte-und-gemeinden-bund-und-laender-betreut-durch-bmwsb
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kleinere-staedte-und-gemeinden-bund-und-laender-betreut-durch-bmwsb
