# Kinderrehabilitation der Rentenversicherung

Kinder von Versicherten sowie Kinder, die eine Waisenrente beziehen, können eine stationaere Rehabilitation der Rentenversicherung erhalten. Ziel ist es, eine erhebliche Gesundheitsgefaehrdung zu beseitigen oder eine chronisch beeintraechtigte Gesundheit zu bessern, mit Blick auf die spaetere Erwerbsfähigkeit. Die Maßnahme dauert in der Regel mindestens vier Wochen. Eine Begleitperson oder die Familie kann mit aufgenommen werden, wenn das für den Erfolg notwendig ist.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Rentenversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kind einer versicherten Person, eines Rentenbeziehers oder Bezug einer Waisenrente
- Erhebliche Gesundheitsgefaehrdung oder chronische Erkrankung des Kindes
- Aerztlicher Befundbericht und Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
- Voraussichtlicher Einfluss auf die spaetere Erwerbsfähigkeit

## Kombinierbarkeit

Nachsorge nach Paragraf 17 SGB VI möglich; keine Zuzahlung für Kinder

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kinderrehabilitation der Rentenversicherung beantragen?

Kinderrehabilitation der Rentenversicherung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind einer versicherten Person, eines Rentenbeziehers oder Bezug einer Waisenrente

### Wo gilt Kinderrehabilitation der Rentenversicherung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kinderrehabilitation der Rentenversicherung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kinderrehabilitation der Rentenversicherung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kinderrehabilitation der Rentenversicherung mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachsorge nach Paragraf 17 SGB VI möglich; keine Zuzahlung für Kinder Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kinderrehabilitation der Rentenversicherung?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__15a.html
- Antragstellung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Kinderreha/kinderreha_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kinderrehabilitation-der-rentenversicherung-deutsche-rentenversicherung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kinderrehabilitation-der-rentenversicherung-deutsche-rentenversicherung
