# Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wenn ein Kind krank wird und betreut werden muss, können Eltern sich freistellen lassen und bekommen von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind zur Verfügung, Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Beantragt wird es bei der eigenen Krankenkasse.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Familie, Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | Die Tage gelten pro Kalenderjahr, das ärztliche Attest wird zeitnah bei der Krankenkasse eingereicht. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kind und der beantragende Elternteil sind gesetzlich krankenversichert
- Kind ist jünger als 12 Jahre, bei Behinderung mit Hilfebedarf gilt keine Altersgrenze
- Ärztliches Attest über die notwendige Betreuung des Kindes
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung übernehmen
- Kein Anspruch, wenn das Kind oder der antragstellende Elternteil privat versichert ist

## Kombinierbarkeit

Seit 1. Januar 2024 besteht bei stationärer Behandlung des Kindes ein unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage. Zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter, entfällt das Kinderkrankengeld.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage beantragen?

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Kind und der beantragende Elternteil sind gesetzlich krankenversichert

### Wie viel Geld gibt es bei Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage beantragen?

Die Tage gelten pro Kalenderjahr, das ärztliche Attest wird zeitnah bei der Krankenkasse eingereicht. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage mit anderen Förderungen kombinieren?

Seit 1. Januar 2024 besteht bei stationärer Behandlung des Kindes ein unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage. Zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter, entfällt das Kinderkrankengeld. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/kinderkrankentage-und-kinderkrankengeld
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/weitere-leistungen/kinderkrankentage-und-kinderkrankengeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kinderkrankengeld-und-kinderkrankentage-gesetzliche-krankenkasse
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kinderkrankengeld-und-kinderkrankentage-gesetzliche-krankenkasse
