# Kindergeld

Das Kindergeld ist die zentrale Familienleistung des Bundes und beträgt seit Januar 2026 einheitlich 259 Euro je Kind und Monat, unabhängig von der Zahl der Kinder. Es wird vom Einkommen der Eltern unabhängig gezahlt, solange das Kind im Haushalt lebt oder unterhalten wird. Bis zum 18. Geburtstag besteht der Anspruch ohne weitere Bedingungen, danach nur bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitsuche. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss für die Erhöhung keinen neuen Antrag stellen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 259 Euro |
| Mindestbetrag | 259 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Kind lebt im Haushalt oder wird von der antragstellenden Person unterhalten
- Über 18 Jahre nur bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Behinderung oder Arbeitsuche
- Antrag schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse

## Kombinierbarkeit

Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Bildung und Teilhabe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kindergeld beantragen?

Kindergeld richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Kindergeld?

Der Höchstbetrag beträgt 259 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kindergeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kindergeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kindergeld beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kindergeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Bildung und Teilhabe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kindergeld?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/news/kindergeld-steigt-2026
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kindergeld-familienkasse-der-bundesagentur-fuer-arbeit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kindergeld-familienkasse-der-bundesagentur-fuer-arbeit
