# Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wurde um fuenf Jahre verlaengert und wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Die Begünstigung bleibt bei einem Halterwechsel erhalten, solange die Gesamtfrist nicht überschritten wird. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Reichweitenverlaengerer sind ausgenommen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zoll / Bundesministerium der Finanzen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Befreiung laengstens bis 31. Dezember 2035 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Reines Elektrofahrzeug, keine Range-Extender mit Verbrennungsmotor
- Befreiung läuft laengstens bis 31. Dezember 2035
- Bei umgeruesteten Fahrzeugen Befreiung für zehn Jahre, laengstens bis 31.12.2035

## Kombinierbarkeit

Neben Kaufprämie und THG-Quote nutzbar

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge beantragen?

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Reines Elektrofahrzeug, keine Range-Extender mit Verbrennungsmotor

### Wo gilt Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge beantragen?

Befreiung laengstens bis 31. Dezember 2035 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge mit anderen Förderungen kombinieren?

Neben Kaufprämie und THG-Quote nutzbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/Elektrofahrzeuge/elektrofahrzeuge_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfz-steuerbefreiung-fuer-reine-elektrofahrzeuge-zoll-bundesministerium-der-finanzen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfz-steuerbefreiung-fuer-reine-elektrofahrzeuge-zoll-bundesministerium-der-finanzen
