# Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Das Halten reiner Elektrofahrzeuge ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Bei Halterwechsel läuft die Restfrist weiter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesfinanzverwaltung, Hauptzollämter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen, Landwirtschaft, Vermieter |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Erstzulassung bis 31.12.2030, Befreiung längstens bis 31.12.2035 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Reines Elektrofahrzeug, keine Plug-in-Hybride
- Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030
- Befreiung wird je Fahrzeug nur einmal gewährt
- Außerbetriebsetzungen und Saisonkennzeichen-Pausen verlängern die Frist nicht
- Nachträglich zu Elektrofahrzeugen umgerüstete Fahrzeuge ab 18.05.2016 nur mit behördlicher Betriebserlaubnis der Komponenten

## Kombinierbarkeit

Unabhängig von Kaufprämien, THG-Quote und Ladeinfrastruktur-Förderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz) beantragen?

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen, Landwirtschaft und Vermieter. Zusätzlich gilt: Reines Elektrofahrzeug, keine Plug-in-Hybride

### Wie viel Geld gibt es bei Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz) beantragen?

Erstzulassung bis 31.12.2030, Befreiung längstens bis 31.12.2035 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?

Unabhängig von Kaufprämien, THG-Quote und Ladeinfrastruktur-Förderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3d.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3d.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfz-steuerbefreiung-fuer-reine-elektrofahrzeuge-paragraf-3d-kraftfahrzeugsteuergesetz-bund
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfz-steuerbefreiung-fuer-reine-elektrofahrzeuge-paragraf-3d-kraftfahrzeugsteuergesetz-bund
