# KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)

Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien mit bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Förderfähig sind unter anderem Wasserkraftanlagen bis 20 Megawatt, KWK-Anlagen auf Biomassebasis, Biogasanlagen und Biogasleitungen, Biomasse-Wärmeanlagen unter 7,5 Megawatt, Wärmepumpen, Solarthermie sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher. Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Freiberufler und Privatpersonen, die Strom einspeisen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 150.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Landwirtschaft, Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragstellung vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner wie Bank oder Sparkasse
- Bei Privatpersonen ist die Einspeisung des erzeugten Stroms Voraussetzung
- Wasserkraftanlagen bis 20 Megawatt, Biomasse-Wärmeanlagen unter 7,5 Megawatt
- Kein Mindestkreditbetrag

## Kombinierbarkeit

Kombination mit der EEG-Vergütung möglich; Kumulierung mit anderen Fördermitteln nach den KfW-Bedingungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) beantragen?

KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Landwirtschaft, Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Antragstellung vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner wie Bank oder Sparkasse

### Wie viel Geld gibt es bei KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)?

Der Höchstbetrag beträgt 150.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit der EEG-Vergütung möglich; Kumulierung mit anderen Fördermitteln nach den KfW-Bedingungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Förderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Förderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfw-programm-erneuerbare-energien-standard-270-kfw-bankengruppe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfw-programm-erneuerbare-energien-standard-270-kfw-bankengruppe
