# KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

Risikobeteiligung der KfW an größeren Innovations- und Digitalisierungsvorhaben gewerblicher Unternehmen. Die KfW übernimmt bis zu 50 Prozent der Finanzierung, je Maßnahme zwischen 7,5 Mio. und 100 Mio. Euro. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen sowie zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 100.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 7.500.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Digitalisierung, Forschung |
| Frist | Laufend, keine Antragsfrist |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, mehrheitlich in Privatbesitz, sowie Projektgesellschaften und Contractinggeber
- Adäquate Risikopartnerschaft: Die KfW darf nicht größter Risikoträger werden
- Beteiligung erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners (Konsortialbank)
- Keine Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben

## Kombinierbarkeit

Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW darf 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung nicht überschreiten.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung beantragen?

KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, mehrheitlich in Privatbesitz, sowie Projektgesellschaften und Contractinggeber

### Wie viel Geld gibt es bei KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung beantragen?

Laufend, keine Antragsfrist Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW darf 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung nicht überschreiten. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15913/kfw-konsortialkredit-innovation-und-digitalisierung.html
- Antragstellung: https://www.kfw.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfw-konsortialkredit-innovation-und-digitalisierung-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfw-konsortialkredit-innovation-und-digitalisierung-kfw
