# KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548)

Kredit für Investitionen in die leitungsgebundene Wärme- und Kälteversorgung sowie den Ausbau der Stromverteilnetze, mit bis zu 100 Millionen Euro je Projekt bei einem Mindestvolumen von über 3 Millionen Euro. Förderfähig sind Bau und Erweiterung von Wärme- und Kältenetzen, Erzeugungsanlagen auf Basis von Geothermie, Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen, Abwärmenutzung und KWK sowie Wärmespeicher. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahren mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung und ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren; die KfW übernimmt 50 Prozent des Kreditrisikos.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 100.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 3.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Energie, Heizung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Stadtwerke, Energiegenossenschaften und Projektgesellschaften
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag vor Vorhabenbeginn
- Ausgeschlossen sind Umfinanzierungen bestehender Projekte, reine Finanzanlagen und Übernahmen zwischen verbundenen Unternehmen

## Kombinierbarkeit

Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nach den KfW-Kumulierungsregeln

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548) beantragen?

KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548) richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Stadtwerke, Energiegenossenschaften und Projektgesellschaften

### Wie viel Geld gibt es bei KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548)?

Der Höchstbetrag beträgt 100.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nach den KfW-Kumulierungsregeln Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Investitionskredit-Energieversorgung-(548)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Investitionskredit-Energieversorgung-(548)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfw-investitionskredit-energieversorgung-548-kfw-bankengruppe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfw-investitionskredit-energieversorgung-548-kfw-bankengruppe
