# KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen einkommensabhängigen Bonus auf die förderfähigen Gesamtkosten. Er beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro, sodass der Bonus bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro möglich bleibt. Ab 60.001 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen entfällt der Bonus.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Heizung, Energie, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen im Durchschnitt der zwei Jahre vor Antragstellung unterhalb der jeweiligen Grenze
- Nachweis über Einkommensteuerbescheide
- In WEG und Mehrfamilienhäusern nur über einen Zusatzantrag, je Wohneinheit nur einmal

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus, der Gesamtfördersatz ist auf 80 Prozent begrenzt. Nicht kombinierbar mit dem Ergänzungskredit 358 durch dieselbe Person, wenn diese den Zusatzantrag gestellt hat.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag beantragen?

KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit

### Wie viel Geld gibt es bei KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus, der Gesamtfördersatz ist auf 80 Prozent begrenzt. Nicht kombinierbar mit dem Ergänzungskredit 358 durch dieselbe Person, wenn diese den Zusatzantrag gestellt hat. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfw-458-heizungsfoerderung-einkommensbonus-mit-familienzuschlag-kfw-bankengruppe-im-auftra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfw-458-heizungsfoerderung-einkommensbonus-mit-familienzuschlag-kfw-bankengruppe-im-auftra
