# KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen)

Das Programm bezuschusste Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Beschäftigten und Firmenflotten mit maximal 1.285,71 Euro je Ladepunkt und setzte eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien voraus. Es ist beendet, die KfW weist darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Wer bereits eine Antragsbestätigung hat, behaelt den reservierten Zuschuss; Umsetzung und Nachweiseinreichung sind innerhalb von 18 Monaten nach der Antragsbestätigung möglich. Für Unternehmen, die heute Ladepunkte aufbauen wollen, bleiben Landesprogramme wie progres.NRW oder WELMO in Berlin der Weg.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.286 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität |
| Frist | ausgelaufen |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Neue Anträge sind nicht mehr möglich
- Für bestehende Zusagen: Umsetzung und Nachweise innerhalb von 18 Monaten nach Antragsbestätigung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen) beantragen?

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen) richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Neue Anträge sind nicht mehr möglich

### Wie viel Geld gibt es bei KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen)?

Der Höchstbetrag beträgt 1.286 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen) beantragen?

ausgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen (ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfw-441-ladestationen-fuer-elektrofahrzeuge-in-unternehmen-ausgelaufen-kfw-im-auftrag-des
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfw-441-ladestationen-fuer-elektrofahrzeuge-in-unternehmen-ausgelaufen-kfw-im-auftrag-des
