# KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen

Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 45.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | abgelaufen, Antragsfrist 01.12.2022, Richtlinie bis 27.12.2022 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ladepunkte nicht öffentlich zugänglich, bis 22 kW Ladeleistung
- Stellplätze auf gewerblich oder kommunal genutzten Liegenschaften oder für Beschäftigte
- Gewährung als De-minimis-Beihilfe
- Nur Ladevorrichtungen aus der Liste der förderfähigen Produkte

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen beantragen?

KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Ladepunkte nicht öffentlich zugänglich, bis 22 kW Ladeleistung

### Wie viel Geld gibt es bei KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen?

Der Höchstbetrag beträgt 45.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen beantragen?

abgelaufen, Antragsfrist 01.12.2022, Richtlinie bis 27.12.2022 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladestationen-fuer-elektrofahrzeuge-unternehmen-und-kommunen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kfw-441-ladestationen-fuer-elektroautos-unternehmen-bundesministerium-fuer-verkehr-abwickl
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kfw-441-ladestationen-fuer-elektroautos-unternehmen-bundesministerium-fuer-verkehr-abwickl
