# Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) |
| Ebene | Sonstige |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Kommunen |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | Ganzjährig, beschleunigte Prüfung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eingetragenes Kulturdenkmal mit Katastrophenschaden, etwa durch Hochwasser oder Brand
- Antragsteller ist Eigentümer, Verfügungsberechtigter oder gemeinnütziger Trägerverein
- Vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Denkmalförderung empfohlen

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Landes- und Bundeshilfen möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beantragen?

Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Eingetragenes Kulturdenkmal mit Katastrophenschaden, etwa durch Hochwasser oder Brand

### Wo gilt Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beantragen?

Ganzjährig, beschleunigte Prüfung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Landes- und Bundeshilfen möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/aufgaben-ziele/denkmalfoerderung.html
- Antragstellung: https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/aufgaben-ziele/denkmalfoerderung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/katastrophenhilfe-der-deutschen-stiftung-denkmalschutz-deutsche-stiftung-denkmalschutz-dsd
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/katastrophenhilfe-der-deutschen-stiftung-denkmalschutz-deutsche-stiftung-denkmalschutz-dsd
