# Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes

Für Drehbuchbeschaffung und produktionsvorbereitende Maßnahmen bei programmfuellenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen gibt es bis zu 100.000 Euro, in begründeten Ausnahmefaellen bei besonders aufwändigen Animationsfilmen bis zu 150.000 Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt ist der Hersteller mit mindestens einem bereits ausgewerteten programmfuellenden Referenzwerk, im Dokumentarfilm auch Autorinnen und Regisseure.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 150.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | mehrere Einreichfristen pro Jahr, siehe FFA-Sitzungstermine |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens ein bereits hergestelltes und ausgewertetes Referenzwerk
- Regie oder Produktion mit deutscher Staatsangehoerigkeit, Wohnsitz in Deutschland oder EU/EWR/Schweiz
- Kein Projektbeginn vor Zuwendungsbescheid

## Kombinierbarkeit

Landesfilmförderungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes beantragen?

Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Mindestens ein bereits hergestelltes und ausgewertetes Referenzwerk

### Wie viel Geld gibt es bei Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes?

Der Höchstbetrag beträgt 150.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes beantragen?

mehrere Einreichfristen pro Jahr, siehe FFA-Sitzungstermine Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes mit anderen Förderungen kombinieren?

Landesfilmförderungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ffa.de/jurybasierte-projektentwicklungsfoerderung.html
- Antragstellung: https://www.ffa.de/jurybasierte-projektentwicklungsfoerderung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/jurybasierte-kulturelle-projektentwicklungsfoerderung-des-bundes-filmfoerderungsanstalt-ff
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/jurybasierte-kulturelle-projektentwicklungsfoerderung-des-bundes-filmfoerderungsanstalt-ff
