# Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm

Zuschuss von bis zu 40.000 Euro für die Herstellung herausragender Kurzfilme mit höchstens 30 Minuten Spieldauer, einschließlich Animations- und Experimentalfilm sowie hybrider Formen. Die Förderjury tagt bis zu zweimal im Jahr. Kurzfilmproduktionen sind von der Einhaltung der ökologischen Standards ausgenommen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten und muss bereits bei Einreichung nachgewiesen sein.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 40.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Selbstständige, Unternehmen |
| Themen | Kultur |
| Frist | bis zu zwei Einreichfristen pro Jahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Maximale Spieldauer 30 Minuten
- Regie und federführende Produktion aus Deutschland, EU, EWR oder der Schweiz
- Eigenanteil mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten
- Vollständige Antragsunterlagen in deutscher Sprache über das FFA-Portal

## Kombinierbarkeit

Landesfilmförderungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm beantragen?

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm richtet sich an Selbstständige und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Maximale Spieldauer 30 Minuten

### Wie viel Geld gibt es bei Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm?

Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm beantragen?

bis zu zwei Einreichfristen pro Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm mit anderen Förderungen kombinieren?

Landesfilmförderungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ffa.de/jurybasierte-produktionsfoerderung-kurzfilm.html
- Antragstellung: https://www.ffa.de/jurybasierte-produktionsfoerderung-kurzfilm.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/jurybasierte-kulturelle-produktionsfoerderung-kurzfilm-filmfoerderungsanstalt-ffa-im-auftr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/jurybasierte-kulturelle-produktionsfoerderung-kurzfilm-filmfoerderungsanstalt-ffa-im-auftr
