# Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme

Herstellungsförderung für künstlerisch anspruchsvolle Kinofilme: bis zu 1 Mio. Euro für programmfuellende Spielfilme, bis zu 500.000 Euro für Dokumentarfilme, in begründeten Ausnahmefaellen ebenfalls bis zu 1 Mio. Euro. Adressiert werden Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten bis 6 Mio. Euro und Dokumentarfilme bis 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten, die Beihilfeintensität darf 50 Prozent nicht überschreiten, bei EU-Koproduktionen 60 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | mehrere Einreichfristen pro Jahr, siehe FFA-Sitzungstermine |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten bereits bei Einreichung nachgewiesen
- Barrierefreie Endfassung mit Untertiteln und Audiodeskription
- Regie und Produktion aus Deutschland, EU, EWR oder der Schweiz
- Beihilfeintensität höchstens 50 Prozent, bei EU-Koproduktion 60 Prozent

## Kombinierbarkeit

DFFF, Landesfilmförderungen, Eurimages und Creative Europe (zählen nicht in die Beihilfeintensität)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme beantragen?

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten bereits bei Einreichung nachgewiesen

### Wie viel Geld gibt es bei Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme?

Der Höchstbetrag beträgt 1.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme beantragen?

mehrere Einreichfristen pro Jahr, siehe FFA-Sitzungstermine Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme mit anderen Förderungen kombinieren?

DFFF, Landesfilmförderungen, Eurimages und Creative Europe (zählen nicht in die Beihilfeintensität) Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ffa.de/Jurybasierte-Filmfoerderung-fuer-programmfuellende-Filme.html
- Antragstellung: https://www.ffa.de/Jurybasierte-Filmfoerderung-fuer-programmfuellende-Filme.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/jurybasierte-kulturelle-produktionsfoerderung-fuer-programmfuellende-filme-filmfoerderungs
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/jurybasierte-kulturelle-produktionsfoerderung-fuer-programmfuellende-filme-filmfoerderungs
