# Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)

Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 140.650 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vermieter, Vereine |
| Themen | Neubau, Soziales, Bildung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Neubau, Änderung, Erweiterung oder Ersterwerb eines Wohnheims innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
- Wohnheimplätze für volljährige Studierende und Auszubildende in Appartements oder Wohngemeinschaften
- Nachweis des Wohnraumbedarfs am Standort
- Antrag bei der oertlichen Wohnraumförderstelle

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (21):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende) beantragen?

Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende) richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vermieter und Vereine. Zusätzlich gilt: Neubau, Änderung, Erweiterung oder Ersterwerb eines Wohnheims innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung

### Wie viel Geld gibt es bei Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)?

Der Höchstbetrag beträgt 140.650 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Welche Unterlagen brauche ich für Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 21 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Junges-Wohnen-(Wohnheimpl%C3%A4tze-f%C3%BCr-Studierende-und-Auszubildende).html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Junges-Wohnen-(Wohnheimpl%C3%A4tze-f%C3%BCr-Studierende-und-Auszubildende).html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/junges-wohnen-wohnheimplaetze-fuer-studierende-und-auszubildende-nbank-investitions-und-fo
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/junges-wohnen-wohnheimplaetze-fuer-studierende-und-auszubildende-nbank-investitions-und-fo
