# Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)

Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 92.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine, Vermieter |
| Themen | Neubau, Soziales, Bildung |
| Frist | Laufend, kein Rechtsanspruch auf Förderung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestätigung der Kommune über den Wohnraumbedarf
- Zustimmung des zuständigen Ministeriums
- Mietobergrenzen von 205 bis 235 Euro monatlich je Platz je nach Mietstufe
- Bindungsdauer 25 oder 30 Jahre
- 15 Prozent Eigenleistung
- Barrierefreies Bauen nach DIN 18040-2
- Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage

## Kombinierbarkeit

Bund-Länder-Programm Junges Wohnen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (21):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557) beantragen?

Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557) richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Vermieter. Zusätzlich gilt: Bestätigung der Kommune über den Wohnraumbedarf

### Wie viel Geld gibt es bei Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 92.000 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557) beantragen?

Laufend, kein Rechtsanspruch auf Förderung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557) mit anderen Förderungen kombinieren?

Bund-Länder-Programm Junges Wohnen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 21 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/556.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/556.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/junges-wohnen-studierenden-und-auszubildendenwohnheime-programme-556-557-investitions-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/junges-wohnen-studierenden-und-auszubildendenwohnheime-programme-556-557-investitions-und
