# Junges Wohnen Bayern

Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Studierende, Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Neubau, Sanierung, Bildung, Soziales |
| Frist | laufend nach verfügbaren Programmmitteln |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Wohnheimprojekt für Studierende oder Auszubildende in Bayern
- Privater oder öffentlicher Projektträger
- Antrag vor Baubeginn

## Kombinierbarkeit

Ergänzt das Bundesprogramm Junges Wohnen und das Bayerische Wohnungsbauprogramm

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (33):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (23):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Junges Wohnen Bayern beantragen?

Junges Wohnen Bayern richtet sich an Studierende, Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Wohnheimprojekt für Studierende oder Auszubildende in Bayern

### Wo gilt Junges Wohnen Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Junges Wohnen Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Junges Wohnen Bayern beantragen?

laufend nach verfügbaren Programmmitteln Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Junges Wohnen Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt das Bundesprogramm Junges Wohnen und das Bayerische Wohnungsbauprogramm Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Junges Wohnen Bayern?

Für diesen Antrag sind 33 Angaben und 23 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/index.php
- Antragstellung: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/index.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/junges-wohnen-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wohnen-bau-und-verkehr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/junges-wohnen-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wohnen-bau-und-verkehr
