# ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)

Darlehen mit 1 Prozent Zins für die Modernisierung vermieteter Wohnungen in Rheinland-Pfalz. Je Wohnung sind 5.000 bis 140.000 Euro möglich, bei Effizienzhausstandard EH 85 bis zu 175.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent ohne Effizienzstandard und bis zu 40 Prozent bei EH 55.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 175.000 Euro |
| Mindestbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung, Heizung |
| Frist | Laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz
- Belegungs- und Mietbindung von 15 Jahren, bei klimagerechter Modernisierung 20 Jahre
- Mieter benötigen einen gültigen Wohnberechtigungsschein
- Mindesttilgung 2 Prozent p. a.
- Bei Effizienzhausstandards Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage

## Kombinierbarkeit

Kombination mit BEG-Einzelmaßnahmen des Bundes möglich, keine Doppelförderung derselben Kosten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553) beantragen?

ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553) richtet sich an Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz

### Wie viel Geld gibt es bei ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 175.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553) beantragen?

Laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit BEG-Einzelmaßnahmen des Bundes möglich, keine Doppelförderung derselben Kosten Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/553.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/553.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/isb-darlehen-modernisierung-vermieteten-wohnraums-programm-553-investitions-und-strukturba
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/isb-darlehen-modernisierung-vermieteten-wohnraums-programm-553-investitions-und-strukturba
