# ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung und energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, je weitere Person 5.000 Euro mehr. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard bis zu 25 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung, Heizung, Wohneigentum |
| Frist | Laufend, keine feste Frist |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz
- Einkommensgrenzen nach LWoFG, je nach Förderstufe 10 oder 60 Prozent Überschreitung erlaubt
- Für Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden
- Fachkundig erstellte Kostenvoranschläge
- Maßnahmenbeginn erst nach Förderbestätigung

## Kombinierbarkeit

Kombination mit BAFA BEG Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung des Bundes möglich, Doppelförderung derselben Kosten ausgeschlossen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505) beantragen?

ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohnraums in Rheinland-Pfalz

### Wie viel Geld gibt es bei ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505) beantragen?

Laufend, keine feste Frist Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit BAFA BEG Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung des Bundes möglich, Doppelförderung derselben Kosten ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/505.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/505.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/isb-darlehen-modernisierung-selbst-genutzten-wohnraums-programm-505-investitions-und-struk
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/isb-darlehen-modernisierung-selbst-genutzten-wohnraums-programm-505-investitions-und-struk
