# Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland

Der Bund sichert deutsche Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken ab, etwa Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote oder Konvertierungsbeschränkungen. Das Instrument richtet sich ausdrücklich auch an den Mittelstand und soll den Zugang zu risikoreichen Maerkten ermöglichen. Zusätzlich zur reinen Absicherung gehoert ein aktives Krisenmanagement zum Angebot. Anträge laufen über die PricewaterhouseCoopers GmbH in Hamburg oder das DIA-Portal, entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesrepublik Deutschland, Mandatar PricewaterhouseCoopers GmbH |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Bürgschaft |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Export |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Deutsches Unternehmen mit geplanter Direktinvestition im Ausland
- Antrag vor Durchführung der Investition
- Förderungswuerdigkeit und ausreichender Rechtsschutz im Gastland

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Kredite und Darlehen in Euro
- Bilanzsumme in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland beantragen?

Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Deutsches Unternehmen mit geplanter Direktinvestition im Ausland

### Wo gilt Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Investitionsgarantien des Bundes für Direktinvestitionen im Ausland?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.investitionsgarantien.de/
- Antragstellung: https://www.diaportal.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/investitionsgarantien-des-bundes-fuer-direktinvestitionen-im-ausland-bundesrepublik-deutsc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/investitionsgarantien-des-bundes-fuer-direktinvestitionen-im-ausland-bundesrepublik-deutsc
