# Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)

Förderung von Investitionen in Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten im Land Bremen. Förderfähig sind Bauvorhaben, Maschinen, Anlagen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, dazu Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. In Bremen-Stadt bis 20 Prozent, in Bremerhaven bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in Sonderfällen bis 65 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAB Bremer Aufbau-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Bremen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Gründung, Energie, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung, Programmfassung seit Januar 2024 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestinvestitionsvolumen 100.000 Euro
- Betriebsstätte im Land Bremen
- Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
- Großunternehmen nur bei Umweltinvestitionen oder in Bremerhaven
- Ausgeschlossen sind Einzelhandel, Gastronomie, Bauwirtschaft, Hotellerie und Beratung
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung

## Kombinierbarkeit

Vergabe vorrangig als zinsverbilligtes Darlehen, alternativ oder ergänzend als nicht rückzahlbarer Zuschuss; bis zu 2 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) beantragen?

Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Mindestinvestitionsvolumen 100.000 Euro

### Wie viel Geld gibt es bei Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)?

Das Programm gilt in Bremen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) beantragen?

Laufende Antragstellung, Programmfassung seit Januar 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) mit anderen Förderungen kombinieren?

Vergabe vorrangig als zinsverbilligtes Darlehen, alternativ oder ergänzend als nicht rückzahlbarer Zuschuss; bis zu 2 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/grw
- Antragstellung: https://www.bab-bremen.de/de/page/foerderbar
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/investitionsfoerderung-fuer-die-gewerbliche-wirtschaft-grw-bab-bremer-aufbau-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Bremen: https://antragio.com/bundesland/bremen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/investitionsfoerderung-fuer-die-gewerbliche-wirtschaft-grw-bab-bremer-aufbau-bank
