# INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Gründung, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung. Aktualisierte Kriterien zur Bewertung der Marktüblichkeit bestimmter Klauseln gelten ab dem 1. Mai 2025. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Der Investierende muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen, bei Meilensteinzahlungen jede Einzelzahlung mindestens 10.000 Euro
- Mindesthaltedauer der Anteile von drei Jahren
- Die erworbenen Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein
- Das Unternehmen muss klein, innovativ und jünger als sieben Jahre sein
- Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft mit Hauptsitz im EWR und mindestens einer im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Zweigniederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeitsbescheinigung des BAFA vor der Investition
- Bei Wandeldarlehen kann der Erwerbszuschuss erst nach erfolgter Wandlung abgerufen werden
- Exitzuschuss nur für natürliche Personen und bei einem Veräußerungsgewinn von mindestens 2.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Gut kombinierbar mit EXIST-Förderungen und mit Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds sowie mit Landesbeteiligungsprogrammen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann INVEST - Zuschuss für Wagniskapital beantragen?

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Der Investierende muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen, bei Meilensteinzahlungen jede Einzelzahlung mindestens 10.000 Euro

### Wie viel Geld gibt es bei INVEST - Zuschuss für Wagniskapital?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt INVEST - Zuschuss für Wagniskapital?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich INVEST - Zuschuss für Wagniskapital vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich INVEST - Zuschuss für Wagniskapital beantragen?

Laufende Antragstellung. Aktualisierte Kriterien zur Bewertung der Marktüblichkeit bestimmter Klauseln gelten ab dem 1. Mai 2025. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich INVEST - Zuschuss für Wagniskapital mit anderen Förderungen kombinieren?

Gut kombinierbar mit EXIST-Förderungen und mit Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds sowie mit Landesbeteiligungsprogrammen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für INVEST - Zuschuss für Wagniskapital?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Invest/invest_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Invest/invest_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/invest-zuschuss-fuer-wagniskapital-bundesamt-fuer-wirtschaft-und-ausfuhrkontrolle-bafa-im
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/invest-zuschuss-fuer-wagniskapital-bundesamt-fuer-wirtschaft-und-ausfuhrkontrolle-bafa-im
