# Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT)

Über die Internationalisierungsrichtlinie förderte Schleswig-Holstein die Beteiligung von Unternehmen an Messen im Ausland. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen, eine Förderung von Auslandsmessebeteiligungen in dieser Form bietet das Land derzeit nicht mehr an. Unternehmen aus Schleswig-Holstein können weiterhin an den Gemeinschaftsständen und Messeangeboten der WTSH teilnehmen und die Außenwirtschaftsberatung der WTSH nutzen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein, Abwicklung über die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Export |
| Frist | Richtlinie ausgelaufen zum 31. Dezember 2022 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein
- Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT) beantragen?

Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein

### Wo gilt Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT)?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT) beantragen?

Richtlinie ausgelaufen zum 31. Dezember 2022 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Internationalisierungsrichtlinie Schleswig-Holstein (INT) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.auma.de/ausstellen/weltweit-ausstellen/foerderungen/schleswig-holstein/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/internationalisierungsrichtlinie-schleswig-holstein-int-land-schleswig-holstein-abwicklung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/internationalisierungsrichtlinie-schleswig-holstein-int-land-schleswig-holstein-abwicklung
